Stadtrat und Gemeinderat, was ist der Unterschied?
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger. Er führt in Städten wie Burglengenfeld die Bezeichnung Stadtrat, in Märkten (wie z.B. Kallmünz oder Regenstauf) die Bezeichnung Marktgemeinderat.
Der Unterschied liegt also im Namen der Kommune, nicht in der Funktion. Beide Gremien erfüllen dieselben Aufgaben: Sie vertreten die Bürger, beschließen den Haushalt, setzen kommunale Satzungen fest und entscheiden über wichtige lokale Angelegenheiten.
Die nächste Gemeinderatswahl wird am 8.3.2026 stattfinden.
Wie kann ich mich in den Gemeinderat einbringen?
In Bayern wählen die Bürgerinnen und Bürger alle sechs Jahre ihre Vertreter im Gemeinderat. Die Zahl der Gemeinderatsmitglieder ist von der Größe der Gemeinde abhängig. In Burglengenfeld hat der Stadtrat bzw. Gemeinderat 24 Mitglieder.
Jede wahlberechtigte Person hat am 8.3.2026 so viele Stimmen, wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind (in Burglengenfeld 24 Sitze).
Um in den Stadtrat von Burglengenfeld gewählt zu werden, müssen Kandidaten auf einer gültigen Stadtratsliste stehen, die vor der Wahl offiziell eingereicht wird. Stadtratslisten dürfen von Parteien und Wählergruppen wie der BWG eingereicht werden.
Eine solche Liste bildet die Grundlage für die Stimmvergabe. Die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste wird von der Partei oder Wählergruppierung in einer sog. Nominierungsversammlung festgelegt und vorgestellt. Sie hat einen gewissen Einfluss auf das Ergebnis der Wahl. „Vordere“ Plätze geben aber keine Garantie, in den Stadtrat gewählt zu werden. Es können nämlich auch „hintere“ Listenplätze nach vorne gewählt werden (bei entsprechendem Bekanntheitsgrad der Bewerber) und „vordere“ Listenplätze nach hinten (z.B. bei fehlender Akzeptanz der Bewerber).
Darüber entscheiden allein die Wähler bei der Wahl.
Eine starke und vielfältige Liste erhöht die Chancen auf Einfluss im Gemeinderat.
Zusammenfassung: Parteien und Wählergruppen nominieren Kandidaten vor der Wahl, die Wähler wählen aus den nominierten Kandidaten die Gemeinderäte. Ohne vorherige Nominierung durch eine Partei oder Wählergruppe ist eine Wahl in den Gemeinderat und die aktive Teilnahme an seinen Sitzungen nicht möglich.
Wie hoch ist das zeitliche Engagement für eine Kandidatur als Stadtrat?
Das zeitliche Engagement hängt stark davon ab, wie aktiv sich jemand einbringen möchte – sowohl im Wahlkampf als auch später im Gemeinderat. Wer mit Überzeugung kandidiert, sollte bereit sein, sich sichtbar zu zeigen, Gespräche zu führen und bei Aktionen der Liste mitzumachen.
Nach der Wahl bestimmt jede und jeder selbst, wie intensiv man sich in die kommunalpolitische Arbeit einbringt. Manche übernehmen spezielle Aufgaben oder wirken in Ausschüssen mit, andere konzentrieren sich auf die Teilnahme an den Sitzungen und die Vorbereitung darauf. Der Gemeinderat lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger sich mit ihren Erfahrungen, Ideen und ihrer Zeit einbringen – in einem Rahmen, der zum eigenen Alltag passt.
Politische Arbeit ist Teamarbeit – je mehr Bürgerinnen und Bürger mitmachen, desto weniger Zeit und Arbeit hat der einzelne aufzubringen.
Was passiert, wenn ich gewählt werde?
Du wirst als Gemeinderätin oder Gemeinderat vereidigt und nimmst künftig an Sitzungen teil, stimmst über Anträge ab und gestaltest aktiv das Gemeindeleben mit.
Bekomme ich Geld für das Amt?
Ja, es gibt eine Aufwandsentschädigung, aber kein Gehalt – die Höhe bestimmt die Kommune selbst. Es ist ein Ehrenamt, kein Beruf.
Was ist, wenn ich einmal keine Zeit habe oder krank bin?
Das ist kein Problem – Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. Bei Verhinderung kann man sich entschuldigen, aber regelmäßige Teilnahme wird erwartet. Man ist sie seinen Wählern auch schuldig.